Mitglied des Bundesfachverband Schulbegleitung e.V.
Antragsablauf
Die Grundlage für den Anspruch auf Individualbegleitung, Schulbegleitung, Studien-/Berufsbegleitung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben gemäß §112 SGB IX Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen in den Bereichen zB. ADHS, ADS, Autismus-Spektrum-Störung, starker Kommunikationsstörung oder stark herausforderndem Verhalten ist die genaue Regelung in §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ festgelegt.
Der Ablauf der Antragstellung für Schul-, Individual-,
Studien- / Berufsbegleitung ist wie folgt:
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, zögern Sie nicht, direkt Kontakt aufzunehmen, damit wir gemeinsam starten können.
- Erstgespräch mit der Institution: Zunächst sollte ein offenes Erstgespräch mit der gewünschten Bildungseinrichtung geführt werden. Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei.
- Antragstellung: Der entsprechende Antrag ist beim zuständigen Kostenträger, dem Bezirk oder Jugendamt, zu stellen. Förderanträge für seelische Einschränkungen (zB. ADHS, ADS, Autismusspektrumstörung, Konzentrationsschwäche) sind beim zuständigen Jugendamt zu stellen, dort finden Sie die zuständige Einrichtung bei Zuständigkeit des Stadtjugendamtes München. Alle Anträge liegen auch in den jeweiligen Ämtern aus. Förderanträge für körperliche und/oder geistige Behinderungen sind beim zuständigen Bezirk zu stellen.
- Bedarfsprüfung: Der Kostenträger prüft Ihren Antrag sowie das ärztliche Gutachten und die Stellungnahme der Ausbildungsinstitution. Dies dauert in der Regel zwischen drei bis sechs Wochen. Bitte planen Sie diese Zeitspanne ein, insbesondere wenn es sich um einen Erstantrag handelt und das Schuljahr bevorsteht.
- Entscheidung über die Begleitung: Auf Basis des Stundenplans und des individuellen Bedarfs Ihres Kindes entscheidet der Kostenträger über den Umfang der Bewilligung.
- Übertragung der Bewilligung/Auswahl des Schulbegleiters: Der Bescheid des Kostenträgers wird direkt an uns gesandt und die Verantwortung für die Begleitung übertragen. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir einen geeigneten Begleiter für Ihr Kind aus. Eine Vorauswahl wird anhand emotionaler und fachspezifischer Kriterien getroffen. Sie haben die Möglichkeit, die ausgewählten Personen in einem persönlichen Treffen kennenzulernen. Sobald Sie sich für uns und den Begleiter entschieden haben, setzen wir uns mit der Bildungseinrichtung in Verbindung und starten die Begleitung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
- Unterstützung und Fragen: Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um die Auswahl und das Antragsverfahren zur Verfügung. Die Voraussetzung für unser Unterstützungsangebot ist die Zusage eines öffentlichen Trägers der zuständigen Eingliederungshilfe.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wir freuen uns über Ihren Kontakt.
Antragsformular