Die Grundlage für den Anspruch auf Individualbegleitung, Schulbegleitung, Studien-/Berufsbegleitung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung haben gemäß §112 SGB IX Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen in den Bereichen zB. ADHS, ADS, Autismus-Spektrum-Störung, starker Kommunikationsstörung oder stark herausforderndem Verhalten ist die genaue Regelung in §35a SGB VIII „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ festgelegt.
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